ElektroG/WEEE Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Diese Seite informiert Sie über das Vorgehen von SCHOTT Instruments in Bezug auf die EU Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (engl. WEEE), umgesetzt in deutsches Recht durch das “Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ( Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG )“. Ein vordringliches Ziel der EU Richtlinie 2002/96/EC ist es, die Entsorgung von Elektro-/Elektronikaltgeräten zusammen mit dem unsortierten Siedlungsmüll zu minimieren und einen hohen Grad an getrennter Sammlung und Verwertung von Elektro-/Elektronikaltgeräten zu erreichen.
Ordnungsgemäße Entsorgung von außer Gebrauch genommenen SCHOTT Instruments Geräten Können von SCHOTT Instruments stammende Elektro-/Elektronikaltgeräte bei den dafür eingerichteten kommunalen Sammelstellen abgegeben werden? Stattdessen bieten wir unseren Kunden in Deutschland an, nicht mehr gebrauchte SCHOTT Instruments Geräte ab Produktionsjahr 2006 zurückzunehmen und auf unsere Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Als freiwillige Leistung für unsere Kunden nehmen wir auch Geräte, die noch vor 2006 produziert wurden, kostenfrei zurück, wenn gleichzeitig ein neues Gerät mit vergleichbarer Funktion bestellt wird. |